Garantie

§ 10 Gewährleistung und Haftung

10.1 Wir gewährleisten, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Versands frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.

10.2 Sofern mit dem Kunden keine konkrete Beschaffenheit des Liefergegenstandes vereinbart wurde, beurteilt sich nach der gesetzlichen Regelung ob ein Mangel vorliegt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbung) übernehmen wir keine Haftung.

10.3 Die Gewährleistung für neue Waren beträgt 2 Jahre, für gebrauchte Waren ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Gegen Entgelt ist eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist grundsätzlich möglich. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abholung der Sache oder Anzeige der Abholfähigkeit. Wird die Ware versendet beginnt die Frist mit der Übergabe an den Frachtführer.

10.4 Bestehen bereits bei Gefahrübergang Sachmängel, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Es steht uns frei entweder Ersatzlieferung zu den zum Zeitpunkt der Beanstandung gültigen Preisen oder Nachbesserung vorzunehmen. Ist die von uns gewählte Art für den Kunden unzumutbar, stehen ihm sofort das Recht der Minderung zu. Es steht uns frei, die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verweigern, soweit sie mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Der Kunde kann sich dann lediglich auf seine Rechte aus Abs. 10.6 berufen.

Ein unverhältnismäßiger Aufwand für die gewählte Art der Nacherfüllung ist anzunehmen, wenn die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Sache bei Gefahrübergang um mindestens 10 % übersteigen. Zur Vornahme von Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen muss LOOSLI ausreichend Zeit und Gelegenheit gegeben werden. Ein Verstoß hiergegen befreit von der Haftung für dadurch eingetretene Schäden. Nachbesserung oder Ersatzlieferung dürfen wir mindestens zweimal versuchen. Erst danach kann der Käufer den Vertrag nach den gesetzlichen Regeln rückabwickeln. Ersetzte Teile werden Eigentum von LOOSLI.

10.5 Es steht uns frei, Dritte zur Durchführung der Nachbesserung einzusetzen. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten. Es besteht auch keine Gewährleistung, als wenn LOOSLI die Nachbesserung selbst vorgenommen hätte.

10.6 Gelingt es LOOSLI nicht, den Sachmangel binnen einer angemessenen Frist zu beheben, so ist der Kunde berechtigt zu mindern, d.h. er kann den Preis in angemessenem Verhältnis zum Mangel herabsetzen, vom Vertrag zurücktreten oder nach Maßgabe der Haftung Schadensersatz verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag und auf Schadensersatz ist im Fall unerheblicher Sachmängel ausgeschlossen.

10.7 Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.

10.8 LOOSLI haftet nicht für leicht fahrlässige Verletzungen einer nicht wesentlichen Vertragspflicht. Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von LOOSLI auf den Ersatz typischer und für LOOSLI vorhersehbarer Schäden begrenzt. LOOSLI haftet nicht für vertragsuntypische oder für unvorhersehbare Folgeschäden. Ausgenommen von der Begrenzung ist die Haftung für Körperschäden.

10.9 Beanstandungen können in folgenden Fällen nicht anerkannt werden: ungeeignete, unsachgemäße Lagerung oder Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, Veränderung oder Eingriffe, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern diese nicht auf ein Verschulden von LOOSLI zurückzuführen sind.

10.10 LOOSLI haftet nicht für Schäden oder Funktionsstörungen, die darauf beruhen, dass der Kunde die gelieferte Ware mit einer technischen Funktionseinheit betreibt, die nicht von LOOSLI für den bestimmungsgemäßen Betrieb geliefert wurde.

10.11 Wir haften nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden.

10.12 Verschleißteile wie z.B. Akkumulatoren, Farbbänder, Farbkassetten, Bronze-Gleitlager, Hartmetalldichtungen, Wellendichtringe, Wellenabnützung, ein übermässiger Betrieb der die übliche Nutzung übersteigt etc., sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Somit fällt Abnützung nicht unter Garantie.

10.13 Haftungsausschluss für fremde Links: Wir verweisen auf unseren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: LOOSLI erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten Dritter auf loosli-maschinen.ch und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und Inhalte der Seiten, zu denen die Links führen.

10.14 Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt dieses Gesetz uneingeschränkt. Produktrisiken müssen an LOOSLI gemeldet werden.

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